Wozu ein Oldtimergutachten

Heute wollen wir uns der Frage widmen, wozu dient eigentlich ein Oldtimergutachten.

 

Wie so viele neumodische Abkürzungen nennt man auch die Schätze in Eurer Garage mittlerweile einfach nur Garagengold.

Die wirtschaftlichen Gegebenheiten haben dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen ihre Kapitalanlage in Richtung Automobil verlagert haben. Gleichzeitig nimmt aber auch der Anteil zu, das  gestohlene Fahrzeuge eher aus dem Segment der Young- und Oldtimer kommen. Wenn es jetzt zu einem solchen Diebstahl oder einen Kaskoschaden anderer Art kommt, kann es schnell zu Reibungspunkten kommen, wenn es um die Entschädigung Eures Lieblings geht. Viele Versicherer haben es mittlerweile schon verstanden und verlangen bei Versicherungseinstieg ein sog. Kurzgutachten zur Einstufung des Marktwertes im Rahmen des Versicherungsschutzes.

 

Die Versicherungsbedingungen sind auch gekoppelt, je nach Unternehmen bzw. je nach Versicherung, an den Wert des Fahrzeuges. Somit kann es sein, dass die eine Versicherung bis zu einem Wert von 20.000,00 € ein Kurzgutachten verlangt, darüber hinaus allerdings ein ausführliches Wertgutachten. Die nächste Versicherung wiederum hat sich diese Grenze bei 50.000,00 €, 80.000,00 €, was auch immer, gesetzt.

 

Grundsätzlich erstellen wir als Sachverständige für Euch natürlich diese Wertgutachten. Da sich Objekte wie ein Oldtimer mittlerweile auch stark im Wert wandeln, ist es anzuraten, ein solches Wertgutachten auch zwischendurch mal prüfen bzw. aktualisieren zu lassen. Ihr lauft sonst Gefahr, unterversichert zu sein. Eine Anpassung des Marktwertes muss auch, wenn ein Gutachten erstellt worden ist, dem jeweiligen Versicherer angezeigt werden. Bitte passt auf auf die Art Eurer Wertgutachten. Seriöse Gutachter greifen auf Marktdotierungslisten zu, die dokumentiert sind und nachweislich beurkunden können, wie denn überhaupt die Marktwerteinstufung zustande gekommen ist.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, nämlich falls es zu einem Schadenfall kommen sollte und ich vielleicht bei der Wahl des Sachverständigen nicht 100 %-ig weiß, wo er seine Daten her ermittelt hat, es vielleicht zu Reibungspunkten bei der Abwicklung kommen kann.

 

Wir bedienen uns gängigen Bewertungssystemen und können diese auch noch Jahre später dokumentieren und nachweisen, wie wir auf diese Stichtagsbewertung gekommen sind. Im Gegensatz zum Kurzgutachten wird beim ausführlichen Wertgutachten natürlich tief gehender an der Substanz des Fahrzeugs geprüft. Da viele Versicherer mittlerweile sich mit einem sog. Kurzgutachten zufrieden geben, kommt dies leider nicht oft zum tragen.

 

Nichts desto trotz können wir als Sachverständige nur empfehlen, sich vielleicht doch einmal zu überlegen, nicht ein solches ausführliches Wertgutachten in Auftrag zu geben, da hier stichhaltig geprüft wird, wie der Zustand einzelner Baugruppen sowie der Originalität zugesprochen werden kann.

Wenn Ihr Fragen zum Thema Fahrzeugbewertung Oldtimer-, Youngtimer-Gutachten habt, so zögert nicht und sprecht uns an, wir sind über viele Kanäle erreichbar und wir beraten Euch sehr gerne zu Euren Anliegen. Wie alle unsere Blockbeiträge müssen wir darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und wir hier nur einen kurzen Auszug zu dem jeweiligen Thema wiedergespiegelt haben. Stetig ändernde Rechtsprechung kann zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Beitrags nicht gesichert sein.